Dokumente und Unterlagen

Hinterlegen Sie hier Ihr Testament und Ihre Vollmachten, sowie vorbereitete Anschreiben für verschiedene Institutionen.

Schließen Sie Ihren persönlichen Vorsorgevetrag mit dem Bestatter Ihres Vertrauens ab und heften Sie ihn hier hinein.

Ein Testament errichten

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament aufzusetzen. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben.

Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen leisten, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, Ort und Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament in Kraft tritt, hinterlegen Sie dieses beim Amtsgericht oder Notariat.

Wer seinen Ehegatten oder Lebensgefährten absichern will, seinen Erben teure Rechtsstreitigkeiten sowie vor vermeidbaren Steuerzahlungen schützen will, sollte rechtzeitig mit einem Notar sprechen.

  • Vollmacht gegenüber Behörden
  • Vollmacht gegenüber Banken und Sparkassen

Informationen zur Patientenverfügung

Eine stetig wachsende Zahl von Menschen möchte, dass Ärzte bei der Behandlung weitgehend auf ihre eigenen Wünsche eingehen und diese nach Möglichkeit entsprechend berücksichtigen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang für die Patienten angesichts der technischen Möglichkeiten der modernen Intensivmedizin die eigene Selbstbestimmung gegenüber einer als anonym empfundenen Apparatemedizin zu erhalten. Aus diesen Gründen verfassen immer mehr Menschen so genannte Patientenverfügungen, bzw. unterschreiben vorformulierte Dokumente, die auch dem behandelnden Arzt eine gewisse Hilfestellung bei schwierigen Therapieentscheidungen bieten.

Für die rechtliche Zuordnung ist wichtig, dass die Verfügung möglichst zeitnah zum Krankheitsfall erstellt wurde und dass im konkreten Fall keine Umstände erkennbar sind, die einen anderen Willen des Patienten bekunden könnten. Für die letztlich vom behandelnden Arzt zu verantwortende Entscheidung ist eine solche Verfügung eine ganz wesentliche Hilfe. Diese Patientenverfügung sollte nur in Verbindung mit einem ausführlichen ärztlichen Gespräch verfasst und unterschrieben werden. Die absolute Bewertung dieser Patientenverfügung kann selbstverständlich nur mit dem konkreten Krankheitsfall er-
folgen.

Wichtige persönliche Dokumente sollten immer griffbereit sein.

Zusätzliche eigene Notizen.

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