Besitz, Vermögen, Verbindlichkeiten, Bürgschaften, Leasingverträge und vieles mehr legen Sie in diesem Kapitel fest.
Alle Dokumente, die das Vermögen oder sonstigen Besitz betreffen, sollten an einem sicheren Ort verwahrt werden. Es ist auch zu beachten, dass laufende Zahlungen, die bisher durch Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen erfolgten, vielleicht entfallen.
Das rechtzeitige Gespräch mit der Bank oder aber die Benutzung der im Anhang dieses Vorsorgeordners befindlichen „Vollmacht gegenüber Banken“ schafft Probleme aus dem Weg.
Hinterbliebene stellen aus verschiedenen Gründen Überlegungen an, ein Seniorenheim als Altersruhesitz zu wählen. Das Bestattungsunternehmen hilft gerne bei der Suche nach einem geeigneten Platz, da wir durch unsere tägliche Arbeit viele Vergleichsmöglichkeiten haben.
Durch Wegfall finanzieller Leistungen kann es dazu kommen, dass eine solche Wohnung nicht mehr unterhalten werden kann. Deshalb sollte vorsorglich geregelt werden, wer welche Eigentumsgegenstände aus dieser Wohnung erhalten soll. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich die Erben zu einer Haushaltsauflösung berechtigt sind. Es sollte eine möglichst genaue Liste aller Gegenstände erstellt werden, die nach diesen Kriterien unterteilt ist:
- Gegenstände behalten
- Gegenstände verkaufen
- Gegenstände verschenken (eventuell an welche Personen oder Institutionen)
- Gegenstände entrümpeln
Der Tod eines Ehepartners, eines nahen Verwandten oder guten Freundes stellt ein einschneidendes Ereignis im bisher geführten Leben dar. Dabei spielt es sehr oft keine entscheidende Rolle, ob der Tod plötzlich oder aber vorhersehbar eingetreten ist. Hinterbliebene stellen erschüttert fest, dass sich durch das Ableben des geschätzten Menschen sehr schnell sehr viel verändert, sie verlieren Halt und stehen oftmals verloren da.
In dieser Situation ist es oft sehr nützlich, mit einem Menschen oder einer Gruppe Kontakt aufzunehmen, die diese Probleme kennen oder in ähnlichem Umfeld leben. Auch hier hilft das Bestattungsunternehmen, sie kennen Personen und Selbsthilfegruppen in kirchlichen und karitativen Organisationen.
Haustiere, die dem Verstorbenen oft ein treuer Freund waren, sehen meist einem ungewissen, traurigen Schicksal entgegen. Selten finden sich Verwandte oder Freunde, die ein Tier pflegen können oder wollen. Auch hier muss eine vernünftige, faire Lösung gefunden werden. Haustiere können in Tierpensionen untergebracht werden, von da erfolgt eine Vermittlung an geeignete Privatpersonen, die eine artgerechte und liebevolle Behandlung zusagen können.